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Die vergebliche Suche nach Viola Investment

Die Viola Investment GmbH soll der Investor sein,  mit dem die Austria die Sanierung der Finanzieren beginnen will. Dafür entschied sich der Verwaltungsrat am Montag Abend. Konkretes weiß man noch nicht. Vor allem nicht, wer zur Viola Investment GmBH gehört. Austrias AG-Vorstand Gerhard Krisch sagte Dienstag Abend im ORF-Sport, dass Ex-LASK-Vizepräsident Jürgen Werner eine führende Rolle spielen wird. Keine Neuigkeit. Auch nicht, dass Austrias Präsident Frank Hensel und die Vizepräsident Raimund Harreither und Karl Pisec mit ihrem privatem Geld beteiligen werden. Aber wer die anderen Partner von Werner sind? Auch ein Blick ins Firmenregister bringt keine Aufklärung. Denn dort ist eine „Viola Investment GmbH“ nicht zu finden. Hingegen eine Viola Immobilien Projekt GmBH mit Sitz n der Donau-City-Strasse, an der die Austria-AG 25 Prozent hält, mit Krisch einen der zwei Geschäftsführer stellt.

Es gilt als offenes Geheimnis, dass Harreither den Kontakt zu Werner herstellte, es in den letzten Wochen Gespräche zwischen Harreither, Hensel, Krisch und Werner gab. Anzunehmen, dass alles geklärt ist. Denn Werner befindet sich in den nächsten Tagen nicht in Österreich. Das hat nichts mit Viola Investment, sondern mit seinem 60. Geburtstag zu tun. Vor Weihnachten soll der Vertrag zwischen Viola Investment und Austria AG fixiert werden. Aber es ist anzunehmen, dass die Austria zuvor noch eine unangenehme Nachricht vom für die Lizenzierung zu ständigen Senat fünf der Bundesliga unter Thomas Hofer-Zeni bekommt. Der tagt am 12. Dezember, zwei Tage nach der Hauptversammlung der Bundesliga.  Und muss sich mit der Austria beschäftigen.

Ganz einfach, weil der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers unter dem violetten Abschluss der Saison 2019/20 fehlt. Die renommierte PWC-Kanzlei (Price Waterhouse Coopers) war bisher dafür zuständig, diesmal gab es eine „Verweigerung“. Das kann kein Zufall sein. Laut den aktuellen Lizenzbestimmungen der Bundesliga vom 1. Juli gilt der geprüfte Jahresabschluss als A-Kriterium für die Lizenzerteilung, das während der gesamten Spielzeit erfüllt sein muss. Und dann heißt es: „Wenn der Lizenzbewerber dies nicht erfüllt, dann kann ihm keine Lizenz erteilt werden“. Wenn das so umgesetzt wird, würde das bedeuten: Trotz neuem Investor spielt die Austria 2022/23 nicht mehr in der Bundesliga. Es heißt aber auch, dass in begründeten Ausnahmefällen von einem Lizenzentzug abgesehen werden kann. Dann kämen Sanktionen wie Geldstrafe oder Punkteabzug in Betracht.

Welche Begründung die Austria für den Ausnahmefall hat? Sie muss sehr glaubhaft sein, denn sonst hängt die Lizenz am berühmten seidenen Faden. Vielleicht betrachten bei St. Pölten einige den sportlich korrekten Abstieg in die zweite Liga inzwischen als ungerecht, weil die Austria keine Lizenz bekommen hätte dürfen. Und überlegen sich deshalb  juristische Schritte, die dann die Liga betreffen würden.

Foto: FotobyHofer/Christian Hofer.

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