Bis nächsten Mittwoch müssen die zwölf Vereine aus der Bundesliga und die am Aufstieg interessierten Zweitligisten ihre Anträge auf eine Lizenz für die Saisonen 2021/22 einreichen. Welche Rahmenbedingungen gelten, ob eine Lizenz ohne oder mit Auflagen erteilt wird, eventuell sogar verweigert wird, legte Dienstag die Klubkonferenz fest. Vor einem Jahr wurde die Lizenz wegen der Pandemie praktisch ausgesetzt. Eine Neuauflage davon wird es heuer nicht geben. Sondern einen Schritt zurück zum gewohnten Prozedere vor Covid 19. Damit hält sich die Bundesliga laut Vorstand Christian Ebenbauer (Bild oben) an die Empfehlungen der UEFA, das Augenmerk auf Vereine mit einer angespannten finanziellen Situation zu richten. Da denkt man in Österreich aufgrund der letzten Horrorzahlen natürlich sofort an die Wiener Austria. Aber auch bei einigen anderen Klubs ist die Lage wirklich nicht entspannt. Ganz im Gegenteil.
Es geht um das negative Eigenkapital, sprich die finanziellen Verbindlichkeiten. Waren die zum 30. Juni 2020 höher als ein Jahr davor, stiegen sie bis zur nächsten Überprüfung am 31. Dezember 2020 weiter an? Dann könnt es mit der Lizenz Schwierigkeiten geben. Außer es gibt seriöse Pläne für mehr Einnahmen, Abbau der Schulden, Liquiditätsgarantien. Daher wäre s für die Austria günstig, bis Mittwoch den Abschluss mit einem Investor vorweisen zu können. Das ist aber nichts Neues. Generell gilt: Nur wer Garantien vorlegen kann, dass der Spielbetrieb bis zum Ende der Saison 2021/22 gesichert sin wird, darf auf in Lizenz hoffen.
Die UFA schrieb überdies bezüglich der überfälligen Verbindlichkeiten vor, die Lizenz nur dann zu erteilen, wenn deren Anteil im Verhältnis zum Personalaufwand nicht höher ist als der Rückgang der Einnahmen aus den nationalen Bewerben, maximal 15 Prozent. Zudem muss ein mit den Gläubigern abgestimmter Zahlungsplan bis 30. Juni 2021 nachgereicht werden. Ebenbauer bezeichnete die Rahmenbedingungen als Kompromiss zwischen Normalität und Notwendigkeit. Er gab aber zu bedenken, dass aufgrund der aktuellen Lage die finanziellen Auswirkungen auf die kommende Saison noch gar nicht seriös abgeschätzt werden können. Die Urteile der ersten Instanz, des Senats fünf, werden spätestens am 13. April verkündet.