Fußball

Sieg für St. Pölten: Ein gutes Renommee für die Liga ist das nicht!

Drei Stunden brauchte Montag Abend das neutrale Schiedsgericht der Bundesliga unter Vorsitz des Universitätsprofessors für Arbeitsrecht, Walter Schrammel, so zu entscheiden, wie es die Bundesliga wollte: der Einspruch von Wr.Neustadt gegen das 1:1 im zweiten Relegationsspiel gegen St.Pölten wegen des Einsatzes von Salzburg-Leihspieler David Atanga wird abgelehnt. Einstimmig. Also akzeptierte im Endeffekt auch Wr.Neustadts Vertreter, Rapids Vizepräsident Nikolaus Rosenauer, die Argumentation Schrammels, die daher fair und ausgewogen gewesen sein muss.

St Pölten spielt damit in der neuen Zwölferliga, Verlierer Wr.Neustadt muss sehen, wie er in der zweiten Liga mit sechzehn Klubs zurecht kommen kann. Das Schiedsgericht übernahm die Urteilsbegründung der zwei Instanzen aus der Bundesliga: Es wären die ÖFB-Statuten in Sachen Kooperationsspieler anzuwenden, nicht die der  FIFA, wonach ein Spieler nur bei zwei Vereinen pro Saison spielen darf. Bei Atanga waren es drei.  Nur interessant, dass kommende Saison die FIFA-Regelung auch in Österreichs Bundesliga gelten wird. Warum denn wohl? Das Schiedsgericht meinte zur Entscheidung süffisant, es bleibe dahingestellt, ob Atangas Einsatz den internationalen Bestimmungen widersprochen hätte.

Auch wenn Ligavorstand Christian Ebenbauer (Bild) jubiliert, dass zwei Wochen vor Saisonstart endlich feststeht, dass die neue Liga  mit den zwölf sportlich qualifizierten Vereinen beginnen kann, so muss man doch klipp und klar feststellen: Ein gutes Renomee hat diese Liga nach dem, was seit Ende Mai passierte, wirklich nicht. Die Optik in Sachen neutrales Schiedsgericht passt nicht, wenn der ständige neutrale Vorsitzende der Schwiegervater der Leiterin der Rechtsabteilung der Liga ist, auch wenn er über jeden Verdacht erhaben ist. Gestern ließ die Bundesliga St. Pölten als Nebenintervenient zur Verhandlung zu. Als das Schiedsgericht Hartberg am 29. Mai die Lizenz zusprach, die zuvor in zwei Instanzen verweigert wurde, war kein Nebenintervenient bei der Verhandlung. Darauf hätte auch Wr.Neustadt beharren müssen. So wurden zu Lasten von Wr.Neustadt jahrelange Gepflogenheiten über Bord geworfen. Als Steiermarks Landeshauptmann Hermann Schützenhofer für Hartberg auf den Plan trat, durften plötzlich anders als in den Jahren zuvor neue Unterlagen geliefert wurden. Als Konsequenz daraus könnte es eigentlich künftig reichen, nicht mehr als ein weißes Papier bei der Abgabe der Lizenzunterlagen für die ersten zwei  Instanzen zu liefern und mit den Fakten erst beim Schiedsgericht herauszurücken.

Wr.Neustadt war der Leidtragende, weil es durch diese „Neuigkeit“ erst zur Relegation kam. Aber der Klub muss sich auch selbst an der Nase nehmen, sich zu sehr darauf verlassen zu haben, dass Hartberg keine Lizenz vom Schiedsgericht bekommen wird statt sich fokussiert auf das erste Relegationsspiel vorzubereiten, das 46 Stunden später in Szene ging, daheim prompt verloren wurde. Das zweite in St. Pölten nicht mehr. Also war St. Pölten sportlich qualifiziert. Aber die nervösen, verbalen Attacken der Sieger in den letzten Tagen, weil Wr.Neustadt sein Recht suchte, bis in die letzte Instanz kämpfte, waren entbehrlich. Sowohl von Präsident Helmut Schwarzl als auch von General Manager Andreas Blumauer. Auch wenn die sechswöchige Ungewissheit an der Nerven zehrt: Besser wäre es  zuerst nachzudenken und erst dann Vorwürfe vom Stapel zu lassen.  Die an Wr.Neustadt, man hätte nach zwei verlorenen Verhandlungen bei der Bundesliga nicht mehr das Schiedsgericht anrufen dürfen, waren an Lächerlichkeit schwer zu überbieten. Als Hartberg dies tat, regten sich Schwarzl und Blumauer mit keinem Wort darüber auf. Ganz klar, weil es nicht um einen Konkurrenten aus dem gleichen Bundesland ging. Jetzt freut sich Blumauer über den positiven Zuspruch, den St. Pölten in den letzten Wochen bekam und hofft, den in die neue Saison mitnehmen zu können. Wird nur gelingen, wenn er einen besseren Job als bisher macht.

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