Das kommt nicht überraschend: Der Streit, ob Salzburg-Leihspieler David Atanga (Bild oben) im zweiten Relegationsspiel zwischen St.Pölten und Wr.Neustadt einsatzberechtigt war oder nicht, wird erst beim ständigen neutralen Schiedsgericht der Liga im Juli entschieden. Wr.Neustadt kam auch in zweier Instanz, beim Protestkomitee unter Andreas Grundei, mit dem Antrag, das 1:1 von St. Pölten am grünen Tisch in ein 0:3 zu verwandeln, womit Wr.Neustadt und nicht St. Pölten in der neuen Zwölferliga spielen würde, nicht durch. Die Begründung von Grundei, der das Urteil des Senat eines bestätigte: In diesem konkreten Fall seien bei Atanga nur die Regelungen des ÖFB, die klar zwischen Spiel-und Einsatzberechtigung unterscheiden und nicht des Weltverbands FIFA anwendbar. Demnach dürfe der Kooperationsklub die Spielgenehmigung des Stammklubs für die Kooperationsspieler nützen. Wie bei Atanga im Herbst vor seiner St.Pölten-Zeit bei Salzburg und Liefering geschehen. Wegen des Wr.Neustadts Protest änderte aber die Liga inzwischen die Bestimmungen ab. Ab nächster Saison darf auch in Österreichs ein Spieler pro Saison nur noch bei zwei Vereinen spielen und nicht wie Atanga bei drei. Das sieht fast nach etwas ähnlichem wie schlechtem Gewissen aus oder sogar nach einem Eingeständnis von Schuld. Und das hinterlässt bei Wr.Neustadt verständlicherweise einen bitteren Beigeschmack. und mächtig Ärger. Weil damit irgendwie auch eingeräumt wurde, dass Wr.Neustadt mit seiner Argumentation nicht so falsch liegt.
Daher wird die Chance beim Neutralen Schiedsgericht gesucht, das ja zuletzt zweimal gegen die Liga entschied, im Falle von Hartberg dabei ganz andere Maßstäbe als bisher gelten ließ. Womit damals auch Wr.Neustadt den Schaden hatte. St. Pöltens Präsident Helmut Schwarzl ist aber spätestens seit dem Urteil des Protestkomitees von einer dritten Saison seines Klubs in der Bundesliga fest überzeugt: „Das Protestkomitee übernahm voll inhaltlich unsere Argumentation. Das Urteil wird auch vor dem Schiedsgericht halten“. Abwarten …