Fußball

Sechs Dokumente zu Traustason: Folgt ein Kompromiss wie bei Monschein?

AdvoLaw – die Kanzlei für Arbeitsrecht. Das steht am Ende von Mails, die Georg Gradl, der Anwalt des isländischen Sportic-Agentur, verschickt. Auch in Sachen Arnor Traustason. Die bekommt Rapids Sportchef Fredy Bickel seit  Monaten.  Der Streit um den Isländer begann übrigens bereits, als Bickel noch gar nicht im Amt war. Als Sportic-Chef Halldor Birgthorsson sich ein Rapid-Spiel in Hütteldorf ansah, sich danach beim damaligen Trainer Damir Canadi als Berater von Traustason vorstellte und Canadi überrascht antwortete: „Wieso? Ich hörte, das ist Martin Dahlin.“ Das wusste Canadi von Traustason. Die menschliche Enttäuschung von Bergthorsson ist nachvollziehbar.

Donnerstag legte Gradl sozusagen als Antwort auf Dahlins Antwort mit sechs vertraulichen Dokumenten  nochmals den Fall aus seiner Sicht klar. Es beginnt mit der Unterschrift von Traustason bei Sportic im Oktober 2013 in Reykjavik. Und zeigt, dass dies von Beginn an ein unbefristeter Vertrag mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist war. Und geht unter anderem mit der Mitteilung von Traustason an Bergthorsson via e-mail vom 11. Jänner 2017 weiter, in dem der Rapid-Legionär schreibt, für ihn sei der Vertrag schon mit 14.Oktober 2015 beendet gewesen, er bedanke sich vielmals für die Zusammenarbeit, aber es sei die Zeit für eine Veränderung. Interessant, dass aber Traustason bei den Gesprächen mit Rapid, die im Jänner 2016 begannen und im Mai zur Unterschrift führten, sehr wohl auf die Dienste von Bergthorsson und Gradl zurückgriff, obwohl zu dieser Zeit ja der Vertrag seiner Interpretation nach schon beendet war.

Grundsätzlich bemerkt der Anwalt zum Traustason-Mail: „Mit keinem Wort erklärt Arnor, dass er den Vertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist kündigen wolle. Unabhängig davon erfüllt die E-Mail auch nicht das Erfordernis der Schriftform, so dass dies schon aus formellen Gründen keine wirksame Kündigung sein kann.“ Das bedeutet aus Sicht der Sportic-Agentur: Der Vertrag gilt noch, Traustason kann frühestens erst im Jänner 2018 aussteigen. Knapp vor der Winterübertrittzeit.

Ausserdem legt Gradl auf Grund des Artikels 19 der FIFA-Richtlinien für Spielerberater klar, dass eine Zusammenarbeit anders als von Dahlin behauptet keinesfalls nur zwei Jahre lang dauern darf. Und dazu zeigte er sine  vergeblichen Versuche bei Bickel, einen Dreiergipfel mit Dahlin zu organisieren, um die Sache vom Tisch zu bekommen. Bickels Antwort: Er habe es bisher immer so gehalten, sich aus einem Streit von Spielerberater auszuhalten und werde dies auch weiter tun. Für ihn sei nur maßgeblich, was ihm sein Spieler sage. Traustason nennt Dahlin als neuen Berater, der bisher mit Bergthorsson nicht kommunizierte.Also wird der Streit weiterhin das Sommerloch füllen.

Gradl sieht das gar nicht als tragisch. Die Sportic-Agentur haben kein Interesse daran, Rapid zu schaden: „Es wird schon nicht so heiß gegessen wie gekocht werden.“ Speziell dann, wenn sich weiter  kein Interessent für Traustason findet. Vielleicht endet alles so wie der Zoff zwischen Admira und Austria um Christoph Monschein. Noch vor der Schlichtungstermin bei der Liga kam es zur Einigung, die Admira auch finanziell zufrieden stellte. Das schaffte der von den Südstädtern engagierte Anwalt Wolfgang Rebernig, der auch vor fünf Jahren eine Rolle spielte, als Philipp Hosiner im letzten Moment nach ähnlich harten Verhandlungen wie bei Monschein von Admira zu Austria wechselte: Als Berater von Hosiner. Vielleicht half Rebernig die Erfahrung von 2012. Bleibt die Frage, ob Monschein so viel bewirken kann wie damals Hosiner: Der schoss in der violetten Rekordsaison unter Peter Stöger Austria mit 32 Toren zum Meistertitel!

 

Foto: © FOTObyHOFER/CHRISTIAN HOFER.

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